Betroffen sind vor allem Lagen rund um den Galgenberg

Mit der im Sommer 2020 beschlossenen Änderung des Naturschutzgesetzes gilt auf Reb- und Ackerflächen in Naturschutzgebieten seit dem 1. Januar 2022 ein absolutes Pestizidverbot – sowohl für chemische als auch für biologische Pflanzenschutzmittel. In Rauenberg sind insbesondere die Weinbauflächen auf der Gemarkung Rotenberg im Naturschutzgebiet Galgenberg/Altenbachtal betroffen.

Unser Fraktionsvorsitzender Jürgen Bender hat sich im Zuge der neuen Gesetzgebung mit Vertretern der Abteilungen Landwirtschaft und Umwelt am Regierungspräsidium getroffen, um vor Ort die Handlungsoptionen für Landwirte und Winzer mit Anbauflächen im Naturschutzgebiet zu besprechen.

Betroffene Landwirte haben auf der einen Seite die Möglichkeit, eine Ausnahme für den Einsatz bestimmter Mittel zu beantragen, mit denen die Interessen von Schutzgebieten und Agrarwirtschaft vereinbart werden können. Auf der anderen Seite bietet das Regierungspräsidium verschiedene Naturschutz-Module an, mit denen Landwirte und Winzer einen Beitrag leisten können zur Erhaltung eines Schutzgebietes – von der Umgestaltung der Anbauflächen über die Anlage von Blühstreifen bis zur Anbringung von Nistkästen. Das Regierungspräsidium bietet Betroffenen am 11. März um 14 Uhr hierzu eine Gerätevorführung und Besprechung mit Vertretern des Naturschutzes an. Diese findet in den Weinbergen zwischen Rotenberg und Mühlhausen statt (Einfahrt Feldweg gegenüber Parkplatz Eiskeller).

Bei Fragen zum Thema hilft Jürgen Bender unter Tel. 0171-5069238 gerne weiter.

« Haushaltsrede Trauer um Walter Kloé »

Jetzt teilen: